Der Promotionsausschuss wird vom Fakultätsrat für die Amtszeit von drei Jahren bestellt. Er besteht aus mindestens sechs Professoren oder habilitierten Wissenschaftlern der Fakultät aus unterschiedlichen Instituten. Den Vorsitz führt der Prodekan.
Mitglieder
Die Mitglieder bereiten Entscheidungen für den Fakultätsrat vor und geben Empfehlungen über die Aufnahme in die Doktorandenliste sowie Verlängerungsanträge, Eröffnung und Abschluss von Promotionsverfahren.
Mit beratender Stimme nimmt der Dekanatsrat teil.
- Prof. Dr. Holger Kohlmann (Vorsitz)
- Prof. Dr. Detlev Belder
- Prof. Dr. Thorsten Berg
- Prof. Dr. Norbert Sträter
- Prof. Dr. Ralf Tonner-Zech
- PD Dr. Kornelia Zeckert
- Dr. Christopher Benndorf
- Dr. David Poppitz